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Diese Abteilung nimmt die Beglaubigung folgender Dokumente vor:

 

Vollmachten, väterliche Genehmigungen, beglaubigte Abschriften, eidesstattliche Erklärungen sowie Handelsdokumente

 

Vollmacht

Die Vollmacht wird unter folgenden Bedingungen beglaubigt:


  • Das entsprechende Formular zur Erteilung der Vollmacht muss vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein.
  • Die Unterschrift ist vor dem Konsularbeauftragten zu leisten.
  • Es sind 0,40 € Kanzleigebühren zu zahlen.

 

Väterliche Genehmigung

Die väterliche Genehmigung wird unter folgenden Bedingungen beglaubigt:


  • Das Formular zur väterlichen Genehmigung muss vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein.
  • Es ist ein Ausweis vorzulegen.
  • Die persönliche Anwesenheit des Vaters ist obligatorisch.
  • Es sind 0,50 € Kanzleigebühren zu zahlen.

Beglaubigung von Kopien oder eidesstattliche Erklärungen


  • Es ist die zu beglaubigende Urkunde oder Erklärung vorzulegen und vor dem Konsularbeauftragten zu unterzeichnen oder das Originaldokument zusammen mit der zu beglaubigenden Fotokopie vorzulegen.
  • Es sind 0,50 € Kanzleigebühren zuzahlen.

 

Wichtig


Die oben erwähnten Dokumente können auf dem Postweg zwecks Beglaubigung an die Konsularabteilung der Botschaft gesandt werden, wenn der Antragsteller seine Unterschrift im Rathaus seines Wohnortes bzw. durch einen Notar hat beglaubigen lassen.

 

Beglaubigung von Geschäftspapieren

 

Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen handelt, beglaubigt worden sein.

Für jede Beglaubigung wird eine Kanzleigebühr von 5,00 € erhoben.