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FORMALITÄTEN BEZÜGLICH DER VISUMAUSSTELLUNG

 

I/- ALLGEMEINE INFORMATIONEN


Deutschen Staatsangehörigen sowie den Staatsangehörigen anderer Länder werden im Folgenden die geltenden Regelungen in Bezug auf die Visaausstellung zur Kenntnis gebracht:

 

Deutsche Staatsangehörige mit normalen Reise- und Dienstpässen benötigen ein Einreisevisum für das algerische Staatsgebiet.

 

Deutsche Staatsangehörige mit Diplomatenpässen benötigen kein Einreisevisum für Algerien, mit Ausnahm der Diplomaten an der Deutschen Botschaft in Algier, deren Akkreditierung beim algerischen Außenministerium Voraussetzung für das Akkreditierungsvisum ist, das die algerische Botschaft in Berlin ausstellt.

 

Die Angehörigen folgender Staaten benötigen kein Einreisevisum für Algerien:

Sämtliche Passarten

- Libyen

- Malaisia

- Malediven

- Mali

- Marokko

- Mauretanien

- Demokratische Arabische Republik Sahara

- Seychellen

- Syrien

- Tunesien

- Jemen

nur Diplomatenpässen

- Argentinien
- Kroatien
- Frankreich
- Ungarn
- Rumänien

Diplomaten- und Dienstpässe

- Südafrika

- Albanien

- Benin

- Brasilien

- Kuba

- Ägypten

- Vereinigte Arabische Emirate

- Spanien

- Äthiopien

- Griechenland

- Guinea

- Italien

- Malta

- Mexiko

- Niger

- Peru

- Portugal

- Republik Korea

- Senegal

- Slovakei

- Schweiz

- Tansania,

- Türkei

- Venezuela

- Vietnam

Hinweise


-  Einladungsschreiben müssen den Antragsunterlagen beigefügt warden.


-  Per Fax eingereichte Einladungsschreiben werden nicht berücksichtigt.

 

-  Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt.

 

 

 

II/- EINZUREICHENDE UNTERLAGEN


Die für ein Visum für Algerien einzureichenden Unterlagen variieren je nach Art des beantragten Visums.

 

GESCHÄFTSVISUM


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden).

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Bescheinigung des Arbeitgebers;

 

Einladung des algerischen Geschäftspartners oder Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmens in Algerien über die Kostenübernahme;

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


ARBEITSVISUM


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden).

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Bescheinigung des Arbeitgebers;

 

Arbeitsvertrag;

 

eine vorläufige, von den zuständigen Behörden ausgestellte Arbeitsgenehmigung

 

Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


VISUM FÜR TEMPORÄREN ARBEITSAUFENTHALT


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden).

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Bescheinigung des Arbeitgebers;

 

Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von maximal drei (3) Monaten;

 

eine vorläufige, von den zuständigen Behörden ausgestellte Arbeitsgenehmigung

 

Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden;

 

Einladung des algerischen Geschäftspartners oder Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmens in Algerien über die Kostenübernahme;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


TOURISTENVISUM


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);


zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

eine vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisierte Unterkunftsbescheinigung;

 

Buchungsbestätigung des Hotels;

 

ein Flugticket/Fahrschein für Hin-/und Rückreise;

 

Arbeitsbescheinigung;

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


Hinweis:


Touristen, die den Süden Algeriens bereisen möchten, müssen zwingend eine Einladung einer vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur vorlegen. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.

 

 

FAMILIENVISUM


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

eine vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisierte Unterkunftsbescheinigung;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


Hinweis:

 

Bei der algerischen Botschaft gemeldete Eheleute oder minderjährige Kinder von gemeldeten algerischen Staatsbürgern können statt der Unterkunftsbescheinigung die Kopie der vom Konsulat ausgestellten Meldebescheinigung (carte d'immatriculation consulaire) vorlegen.

 

KULTURVISUM


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Einladung zu einer kulturellen, wissenschaftlichen oder sportlichen Veranstaltung sowie Finanzierungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts;

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


STUDIENVISUM


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Immatrikulationsbescheinigung einer vom algerischen Staat anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung

 

Bescheinigung über ein Stipendium, ausgestellt von den algerischen Behörden oder denen des Ursprungslands bzw. Finanzierungsnachweis für Studien und Aufenthalt

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)


VISUM FÜR MEDIZINISCHE BEHANDLUNG


zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

ärztliches Attest, eine Übernahmeerklärung der Behandlungskosten;

 

Bescheinigung der durchführenden medizinischen Einrichtung;

 

Buchungsbestätigung des Hotels sowie Finanzierungsnachweis für die Dauer der Behandlung

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)

 

 

KOLLEKTIVVISUM


für jeden Reisenden zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

kollektiver Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Buchungsbestätigung des Hotels, den Finanzierungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts sowie Tickets für An- und Abreise

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)

 

TRANSITVISUM


Transitvisa mit einer maximalen Gültigkeit von 7 Tagen

 

zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Finanzierungsnachweis für die Dauer des Transits,

 

der Pass muss das Visum für das Zielland enthalten

 

Flugticket/Fahrschein

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

Buchungsbestätigung eines Hotels, sofern sich der Antragsteller länger als 24h auf algerischem Boden aufhält

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)

 

 

DIPLOMATENVISUM

 

zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden);

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Verbalnote des Auswärtigen Amts, einer diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes oder einer internationalen in Deutschland akkreditierten Organisation;

 

Anträge für Diplomatenvisa sind bei der Algerischen Botschaft in Berlin einzureichen.

 

DIENSTVISA

 

zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben;

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Pass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Verbalnote des Auswärtigen Amts, einer diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes oder einer internationalen in Deutschland akkreditierten Organisation;

 

Anträge für Dienstvisa sind bei der Algerischen Botschaft in Berlin einzureichen.

 

PRESSEVISUM

 

zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben;

 

zwei (2) aktuelle identische Passfotos;

 

Pass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;

 

Bescheinigung des Arbeitgebers unter Angabe von Ziel und Dauer des Aufenthalts

 

Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung;

 

Presseausweis

 

Kanzleigebühren siehe Link (weiter unten)

 

Anträge für Pressevisa sind bei der Algerischen Botschaft in Berlin einzureichen.

 

II- Informationen zur Visabeantragung


1/- Einreichen der Unterlagen


In dem Bestreben eine bestmögliche Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und um Unannehmlichkeiten aufgrund des Versands auf dem Postweg zu vermeiden, werden die Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, je nach Anlass der Reise gebeten:

 

-          persönlich vorzusprechen und einen vollständigen Antrag einzureichen

 

-          oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Agentur einreichen zu lassen.

 

Das Algerische Generalkonsulat in Bonn übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg eingereichte Visaanträge.

 

2)- Öffnungszeiten


Das Einreichen der Visaunterlagen sowie das Abholen der Pässe ist an den folgenden Tagen möglich:

 

Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr


3)- Kanzleigebühren für die Visaausstellung (Visakosten)


Die Gebühr für die Ausstellung eines Visums ist in bar zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Nationalität des Antragstellers und der Dauer des Aufenthalts in Algerien.

 

Für die Bearbeitung von Visumsanträgen deutscher Staatsbürger werden die folgenden Gebühren erhoben:

 

60 € für ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen

100 € für ein Visum mit einer Gültigkeit von über 90 Tagen

 

Im Rahmen der gegenseitigen Gleichbehandlung wird für französische, italienische und dänische Staatsbürger mit Aufenthalt in Deutschland eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr (in Höhe von 25 €) erhoben.

 

Antragsteller aus anderen Staaten werden gebeten, sich bei der Visastelle nach den zu entrichtenden Visagebühren zu erkundigen.

 

Hinweis


Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr von Antragstellern aus dem Schengener Raum, Canada, Chile, den USA, Mosambik werden gemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit im Falle einer Ablehnung nicht erstattet.

 

4)-Bearbeitungszeit

 

Die Bearbeitungszeit beträgt vierzehn (14) Werktage nach Eingang der Antragsunterlagen bei der zuständigen Visastelle.

 

5)-Konsularbezirk


Der Konsularbezirk Berlin umfasst folgende Bundesländer: Berlin, Hamburg, Schleswig Holstein, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt.

 

Deutsche Staatsangehörige sowie Ausländer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen werden gebeten, ihre Unterlagen beim algerischen Generalkonsulat in Bonn einzureichen.

 

Kontakt

ADRESSE

ALGERISCHE BOTSCHAFT

GÖRSCHSTR 45-46 D

13187 BERLIN

Telefon 030/437370  ou  030/43 73 7155

Fax: 030/ 48098716

Email: info@algerische-botschaft.de

Algerien Visum

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GÖRSCHSTR 45-46 D

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Telefon: 030/437370  oder 030/43 73 7155

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