WEHRDIENST

Alle algerischen Staatsangehörigen über 18 Jahre und wohnhaft im Konsularbezirk der Botschaft müssen erfasst werden. Jeder erhält eine Bescheinigung darüber, dass er erfasst wurde.
Zur Erfassung vorzulegende Unterlagen:
- eine Geburtsurkunde
- ein Ausweis mit Fotokopie (algerischer Ausweis oder Konsularausweis für Personen über 19 Jahren)
- ein Erfassungsblatt
- vier (04) gleiche Passfotos jüngeren Datums
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
Erstantrag oder erneuter Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst
- die gleichen Unterlagen wie die, die für die Erfassung vorzulegen sind.
- eine Schulbescheinigung oder eine Bescheinigung über die laufende Ausbildung
Wichtiger Hinweis:
Im Falle eines erneuten Antrags auf Zurückstellung vom Wehrdienst, muss die bereits ausgestellte Karte oder die erfolgte Zurückstellung vorgelegt werden, zusammen mit zwei gleichen Fotos jüngeren Datums und einer Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung.
Antrag auf Befreiung (Unterstützung für die Familie)
- ein Konsularausweis mit Fotokopie
- ein handschriftlicher Antrag auf Befreiung
- eine Geburtsurkunde
- eine Fotokopie des Stammbuches der Eltern
- gegebenenfalls eine Geburtsurkunde des verstorbenen Vaters
- gegebenenfalls ein Scheidungs- oder Trennungsurteil der Eltern (Auszug aus dem Urteil)
- eine Bescheinigung über Arbeitslosigkeit oder ein anderer Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit der Eltern die drei letzten Lohnbescheinigungen und/oder die Arbeitsbescheinigung oder jedes andere Dokument, als Nachweis für freiberufliche Tätigkeit (Handelsregister)
- die erhaltenen Diplome
- Bescheinigung über den Studienabbruch
- persönliche Notiz, erhältlich bei der Konsularabteilung
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
Medizinische Befreiung
- die gleichen Unterlagen, wie die, die zur Erfassung vorzulegen sind
- ein ärztliches Attest, ausgestellt von einer Universitätsklinik oder einem Spezialisten
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
- ein Schulzeugnis oder eine Arbeitsbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Zweitausfertigung der Wehrdienstunterlagen
- ein Antrag des Staatsbürgers auf Ausstellung einer Zweitausfertigung
- eine Verlusterklärung oder ein anderer Nachweis, der von der Konsularabteilung ausgestellt wird
- vier (4) gleiche Fotos jüngeren Datums
- eine Fotokopie oder ein anderer Nachweis des verlorenen Dokuments (fakultativ)
- der Konsularausweis mit Fotokopie
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
- eine Schul- oder Arbeitsbescheinigung.
Präsidialmaßnahmen
- eine Geburtsurkunde
- der Konsularausweis mit Fotokopie
- ein ordnungsgemäß ausgefülltes und datiertes Informationsblatt (PDF Format), das bei der Konsularabteilung erhältlich ist
- 4 gleiche Passfotos jüngeren Datums
- eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
- eine Schul- oder Arbeitsbescheinigung.
Bescheinigung, Abgabe der Wehrdienst-Karte
Wichtig:
Bitte alle Anträge an das Generalkonsulat in Bonn senden:
Algerisches Generalkonsulat
Rheinallee 32 – 34
53173 Bonn
Tel.. 0228 / 943760
www.konsulat-algerien.de


