WICHTIGER HINWEIS 1
Die bei der Algerischen Botschaft in Berlin immatrikulierten algerischen Staatsangehörigen werden darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Februar 2008 die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses per Scheck zu bezahlen sind, der auf die Algerische Botschaft in Berlin ausgestellt ist.
WICHTIGER HINWEIS 2
Wenn ein Reisepass beantragt wird, weil der alte beschädigt wurde, ist ein entsprechendes erklärendes Schreiben beizufügen und eine zusätzliche Gebühr von 20 € zu zahlen.
Wenn ein Reisepass beantragt wird, weil der alte verloren gegangen ist, ist eine Verlustanzeige beizufügen und eine zusätzliche Gebühr von 20 € zu zahlen.
Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung eines Reisepasses
- ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular zur Ausstellung eines Reisepasses
- Konsularausweis
- gültige Aufenthaltserlaubnis
- vier (4) Passfotos neueren Datums, in Farbe und aus der gleichen Serie
- Meldebescheinigung
- verheiratete oder geschiedene Frauen müssen die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde vorlegen
- Gebühren von 20 € in bar.
- ein frankierter Rückumschlag (3,50 €) bei gewünschtem Postversand des Passes.
Erforderliche Unterlagen zur Verlängerung des Reisepasses
- Vorlage des Konsularausweises
- Rückgabe des alten Reisepasses (Original)
- gültige Aufenthaltserlaubnis
- vier (4) Passfotos jüngeren Datums, in Farbe und aus der gleichen Serie
- bei Adressenänderung, Meldebescheinigung
- 20 € Gebühren in bar
- ein frankierter Rückumschlag (3,50 €), wenn der neue Reisepass per Post versandt werden soll.
Für die Ausstellung von Reisepässen für Kinder bzw. Jugendliche unter 15 Jahren müssen außer den oben aufgeführten Unterlagen nachstehende zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden:
- eine Geburtsurkunde des Kindes
- eine vom Standesamt des Wohnorts beglaubigte Genehmigung des Vaters oder des gesetzlichen Vormunds, wenn der Antragsteller den Reisepass für sein Kind auf dem Postwege beantragen und erhalten will.


