Die Umzugsbescheinigung wird unter folgenden Bedingungen ausgestellt:
- der Betreffende muss beim Generalkonsulat als Familienoberhaupt angemeldet sein
- er darf noch nie eine Umzugsbescheinigung beantragt bzw. erhalten haben
- er muss zu dem Zeitpunkt der Ausstellung der Umzugsbescheinigung seit mindestens drei (3) Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland leben
- der Wert des Umzugsgut, einschließlich des Fahrzeugs, darf (nach dem gültigen Satz) nicht über
- 1.500.000 DA bei Studenten und Praktikanten und
- 2.000.000 DA bei allen anderen liegen
- für die Ausstellung der Umzugsbescheinigung (CCR) sind 300 DA als Grundgebühr und 10 DA pro 10.000 DA des auf der Umzugsliste angegebenen Wertes zu zahlen (Studenten und Praktikanten zahlen die Hälfte)
- 0,30 € für die Löschungsbescheinigung und
- 0,50 € für die Legalisierung.
Wichtig
Nur ein (1) neues Fahrzeug (PKW) kann zollfrei eingeführt werden, wobei der Hubraum nicht größer sein darf als:
- 2100 cm³ (Diesel)
- 1800 cm³ (Benzin)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiger Konsularausweis, plus Fotokopie des Konsularausweises
- Liste der Umzugsgüter (in doppelter Ausfertigung)
- gültiger Reisepass, plus Fotokopie des Reisepasses
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Kopie des deutschen Personalausweises
- Arbeits- bzw. Arbeitslosenbescheinigung oder, bei Studenten, Studienbescheinigung
- Rechnung des neuen Fahrzeugs plus Ursprungszeugnis

