Ausstellung eines Reisepasses

Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien in Berlin lädt die algerischen Staatsangehörigen, die in Deutschland ansässig sind, bei der Botschaft angemeldet sind und einen Biometrischen Reisepass innehaben, dazu ein, in der Botschaft zu erscheinen, um ihren Reisepass sechs (06) Monate vor seinem Ablauf zu verlängern.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  1. ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragsteller  oder vom gesetzlichen Vormund (bei Minderjährigen)
  2. Geburtsurkunde 12S (siehe Internetseite: demande12s)
  3. unterschriebenes Antragsformular;
  4. der biometrische Reisepass, der bereits abgelaufen ist oder in Kürze abläuft;
  5. eine Heiratsurkunde bzw. eine Scheidungsurkunde bei geschiedenen Frauen;
  6. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis;
  7. vier (04) biometrische Passbilder neueren Datums, von der gleichen Serie,  ohne Rand und mit einem weißen Hintergrund;
  8. Kanzleigebühren (60 Euro), Kinder unter 19 Jahre (30 Euro).

 

Wichtig
Im Falle der Erneuerung des Reisepasses durch Verlust muss die betreffende Person eine Verlusterklärung vorlegen und eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro entrichten.

Erscheinen der Kinder unter zwölf Jahren:

Unsere Staatsangehörigen werden davon in Kenntnis gesetzt, dass das Erscheinen in der Botschaft der Kinder unter zwölf Jahren, die einen biometrischen Reisepass beantragen, nicht mehr erforderlich ist. Dies gilt sowohl für die Antragstellung als auch für die Abholung des Reisepasses. Diese beiden Vorgänge können nun vom gesetzlichen Vormund des Kindes durchgeführt werden. (Der Erlass wurde im Amtsblatt N° 24 vom 13. Mai 2015 veröffentlicht).

Die Botschaft könnte jedoch die Anwesenheit der Kinder verlangen, wenn sie es für nötig erachtet, zusätzliche Überprüfungen zu veranlassen, um die tatsächliche Vormundschaft festzustellen und den Aufenthalt des Kindes nachzuweisen. Die notwendigen Unterlagen zur Erlangung des biometrischen Reisepasses bleiben unverändert. Die vorgelegten Fotos für die Akte müssen jedoch den erforderlichen biometrischen ICAO-Standards entsprechen (weißer Hintergrund, Gesicht zentriert positioniert, freie Stirn).