Austellung eines Personalausweis

MITTEILUNG

Algerische Angehörigen, die bei der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien gemeldet sind, werden hiermit darüber informiert, dass das Ministerium für Inneres und Gebietskörperschaften den im Ausland ansässigen Algeriern, die einen biometrischen Reisepass und eine nationale Identifikationsnummer  besitzen, einen Online-Dienst zur Verfügung gestellt hat, mit dem sie ihren biometrischen elektronischen Ausweis beantragen können.

Die Beantragung erfolgt über die Internetseite der Botschaft unter folgendem Link:

 

https://passeport.interieur.gov.dz/fr/DemandeCNIBE_Fr/Demande

 

Ausstellung des biometrischen Personalausweises Beachten Sie bitte, dass die Abgabe des alten

Personalausweises für die Ausstellung des  biometrischen Personalausweises obligatorisch ist.

 


Mitteilung

Veröffentlichung eines Präsidialerlasses über

Bestimmungen zur Ausstellung, Erteilung und neue

Beantragung eines Personalausweises.

 

Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien informiert die algerischen Staatsangehörigen, die bei der Botschaft angemeldet sind, über die Veröffentlichung des Präsidialerlasses Nr. 17-143 vom 18. Avril über Bestimmungen zur Ausstellung, Erteilung und neuen Beantragung eines Personalausweises:

 

Mit dem obengenannten Erlass wurde festgelegt, dass jeder algerische Staatsangehörige, unabhängig vom Alter, einen Personalausweis beantragen darf. Der Personalausweis ist bei Personen über 19 Jahren für 10 Jahre Gültig und, bei Personen unter 19 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.

 

Der Personalausweis ist ein biometrischer elektronischer Ausweis und hat zwei (2) Chips: auf dem ersten sind Verwaltungsinformationen und Informationen über den Inhaber gespeichert während der zweite Chip über eine Funktion zur Authentifizierung des Inhabers verfügt.

 

Was die im Ausland ansässigen Bürger angeht wird der Personalausweis vom Leiter der Konsularangelegenheiten oder von jedem berechtigten Angestellter erteilt nach Bearbeitung eines vom Antragsteller oder vom Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars.

Zur Datenerhebung muss der Antragsteller des Personalausweises anwesend sein. Bei Minderjährigen unter 12 Jahren dürfen Finderabdrücke nicht gespeichert werden.

Der Vollständige Erlass steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: PDF_FR Herunterladen