Die Eintragung der Personenstandsurkunden (Eheschließung)

 

Eine Eheschließung zwischen einer Algerierin und einem Nicht-Moslem vor den deutschen Standesämtern im Konsularbezirk der Botschaft kann nicht in die Personenstandsregister eingetragen werden. Im Falle einer Konversion zum islamischen Glauben muss dem Antrag auf Eintragung der Eheschließung die von einer hierzu ermächtigten religiösen Autorität ausgestellte Bescheinigung über die Konversion des Ehemannes beigefügt werden.

Die erforderlichen Unterlagen sind folgende:

  1. Auszug aus dem internationalen Heiratseintrag des Standesamtes
  2. Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit des algerischen Ehepartners oder, wenn dieser in Algerien geboren ist, seine Geburtsurkunde sowie die seines in Algerien geborenen Vaters. Wenn er im Ausland geboren ist, die Geburtsurkunden der beiden in Algerien geborenen Großeltern, väterlicherseits.

Die Eintragung der Eheschließung eines bi-nationalen Paars moslemischen Glaubens kann vorgenommen werden, wenn die Eheschließung auf die in Deutschland übliche Weise erfolgte und die algerische Gesetzgebung respektiert wurde.

Nach erfolgter Eintragung wird den Eheleuten ein Stammbuch überreicht, auf dem vermerkt ist: Transcrit à l’Ambassade d’Algérie à Berlin, le….. sous le n°……

– Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden

Die Abteilung stellt ebenfalls die verschiedenen standesamtlichen Urkunden aus und zwar insbesondere:

  1. Geburtsurkunden
  2. Heiratsurkunden
  3. Sterbeurkunden
  4. Familienstandsurkunden
  5. Personenstandsurkunden
  6. Zweitausfertigung des Stammbuchs bei Verlust.

Für die Ausstellung dieser Dokumente muss das Stammbuch vorgelegt werden.