VISUM FÜR TEMPORÄREN ARBEITSAUFENTHALT

– EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Ein befristetes Arbeitsvisum richtet sich an ausländische Arbeitsnehmer, die über einen Vertrag über Beistand oder einen Dienstleistungsvertrag verfügen, den sie selbst oder ihre Arbeitgeber mit einem in Algerien tätigen Unternehmen bzw. einer Einrichtung abgeschlossen haben und die ausnahmsweise beauftragt wurden, eine Arbeit bin maximal 15 Tage in Algerien aufzunehmen. Mehrere aufeinander folgende Aufenthalte dürfen drei (03) Monate im Jahr nicht überschreiten.

 

  1. die Gültigkeitsdauer des Visums darf (03) drei Monate nicht überschreiten.
  2. zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden).
  3. zwei (2) aktuelle identische Passfotos;
  4. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten;
  5. Aktuelle Fotokopie des Personalausweises;
  6. Bescheinigung des Arbeitgebers;
  7. Kopie eines Vertrags über Beistand oder Kopie eines Dienstleistungsvertrags;
  8. Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden;
  9. Einladung des algerischen Geschäftspartners oder Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmens in Algerien über die Kostenübernahme;
  10. für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;
  11. Kopie der Quittung für die Visa- und die Antragsbearbeitungsgebühren;

 

– EINREICHEN DER UNTERLAGEN

dem Bestreben eine bestmögliche Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und um Unannehmlichkeiten aufgrund des Versands auf dem Postweg zu vermeiden, werden die Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, je nach Anlass der Reise gebeten:

– persönlich vorzusprechen und einen vollständigen Antrag einzureichen

– oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Agentur einreichen zu lassen

  • Zur Erinnerung:
    Beantragung des Visums: montags und mittwochs von 9 Uhr bis 13 Uhr
    Abholung der Reisepässe: Freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr.

 
-Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt vierzehn (14) Werktage nach Eingang der Antragsunterlagen bei der zuständigen Visastelle.

-Konsularbezirk

Der Konsularbezirk Berlin umfasst folgende Bundesländer: Berlin, Hamburg, Schleswig Holstein, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt.

Deutsche Staatsangehörige sowie Ausländer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen werden gebeten, ihre Unterlagen beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main  einzureichen.