Beglaubigungen

Diese Abteilung nimmt die Beglaubigung folgender Dokumente vor:

Vollmachten, väterliche Genehmigungen, beglaubigte Abschriften, eidesstattliche Erklärungen sowie Handelsdokumente

-Vollmacht

Die Vollmacht wird unter folgenden Bedingungen beglaubigt:

-Väterliche Genehmigung

Die väterliche Genehmigung wird unter folgenden Bedingungen beglaubigt:

  • Das Formular zur väterlichen Genehmigung muss vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein.
  • Es ist ein Ausweis vorzulegen.
  • Die persönliche Anwesenheit des Vaters ist obligatorisch.
  • Es sind 2,00 € Kanzleigebühren zu zahlen.

– Beglaubigung von Kopien oder eidesstattliche Erklärungen

  • Es ist die zu beglaubigende Urkunde oder Erklärung vorzulegen und vor dem Konsularbeauftragten zu unterzeichnen oder das Originaldokument zusammen mit der zu beglaubigenden Fotokopie vorzulegen.
  • Es sind 2,00 € Kanzleigebühren zuzahlen.

Wichtig

Die oben erwähnten Dokumente können auf dem Postweg zwecks Beglaubigung an die Konsularabteilung der Botschaft gesandt werden, wenn der Antragsteller seine Unterschrift im Rathaus seines Wohnortes bzw. durch einen Notar hat beglaubigen lassen.

– Beglaubigung von Geschäftspapieren

Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen handelt, beglaubigt worden sein.

Für jede Beglaubigung wird eine Kanzleigebühr von 60,00 €.

Der Antragsteller muss die Bearbeitungsgebühr unter Angabe des Überweisungsgrundes (z.B. Beglaubugung  „Firmenname oder Name + Vorname“) auf folgendes Konto überweisen:

Algerische Botschaft in Berlin – Beglaubigung
IBAN: DE65 1004 0000 0267 4356 00
BIC COBADEFFXXX