Eintragung von Sterbeurkunden:

 

Die Eintragung einer Sterbeurkunde erfolgt nur für algerische Staatsangehörige.

     Die erforderlichen Unterlagen sind folgende:

  1. Sterbeurkunde mit Angabe von Namen und Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort des Verstorbenen, Datum und Ort des Todes.
  2. Nachweis über die algerische Staatsangehörigkeit des Verstorbenen oder, wenn er in Algerien geboren ist, seine Geburtsurkunde und die seines in Algerien geborenen Vaters. Wenn er im Ausland geboren ist, die Geburtsurkunden der beiden Großeltern, väterlicherseits.

– Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden

Die Abteilung stellt ebenfalls die verschiedenen standesamtlichen Urkunden aus und zwar insbesondere:

  1. Geburtsurkunden
  2. Heiratsurkunden
  3. Sterbeurkunden
  4. Familienstandsurkunden
  5. Personenstandsurkunden
  6. Zweitausfertigung des Stammbuchs bei Verlust.

Für die Ausstellung dieser Dokumente muss das Stammbuch vorgelegt werden.