Umzugsbescheinigung (CCR)

Mitteilung

Wir teilen den im Ausland ansässigen algerischen Staatsbürgern mit, dass die Wertgrenze der  Gegenstände (einschl. Pkw), die nach Algerien im Rahmen eines endgültigen Rückkehrs gemäß den Bestimmungen des Artikels 80 des Haushaltsgesetzes 2020 abgabenfrei eingeführt werden können, bei

  • acht Millionen Dinar (8.000.000 DZA) für Praktikanten und Studenten im Ausland;
  • zehn Millionen Dinar (10.000.000 DZA) für sonstige Staatsbürger liegt.

Alle im Ausland ansässigen algerischen Staatsbürger, die seit mindestens drei (03) Jahren bei einer Botschaft oder einem Konsulat konsularisch angemeldet sind und wegen eines Wohnsitzwechsels in der Vergangenheit noch keine Vergünstigungen genossen haben, können von dieser neuen Maßnahme profitieren.

بيــــــان

ليكن في علم المواطنين الجزائريين المقيمين في الخارج أنه قد تم رفع قيمة البضائع المعفاة من الحقوق والرسوم الجمركية التي يمكنهم استيرادها عند عودتهم النهائية إلى الجزائر، بما فيها السيارة، تطبيقا لأحكام المادة 80 من قانون المالية لـ 2020، إلى:

-ثمانية ملايين دينار (8.000.000 د ج) بالنسبة للعمال المتدربين والطلبة في الخارج؛

– عشرة ملايين دينار (10.000.000 دج) بالنسبة للمواطنين الآخرين.

يمكن لأي مواطن جزائري مقيم في الخارج أن يستفيد من هذا الإجراء الجديد بشرط أن يكون مسجلا بصورة رئيسية لدى مركز دبلوماسي أو قنصلي لمدة لا تقل عن ثلاث سنوات وألا يكون قد استفاد سابقا من المزايا المتصلة بتغيير الإقامة.


Die Umzugsbescheinigung wird unter folgenden Bedingungen ausgestellt:

  • der Betreffende muss beim Generalkonsulat als Familienoberhaupt angemeldet sein
  • er darf noch nie eine Umzugsbescheinigung beantragt bzw. erhalten haben
  • er muss zu dem Zeitpunkt der Ausstellung der Umzugsbescheinigung seit mindestens drei (3) Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland leben
  • der Wert des Umzugsgut, einschließlich des Fahrzeugs, darf (nach dem gültigen Satz) nicht über
  • 2.000.000 DA bei Studenten und Praktikanten und
  • 3.000.000 DA bei allen anderen liegen
  • für die Ausstellung der Umzugsbescheinigung (CCR) sind 400 DA als Grundgebühr und 400 DA pro 10.000 DA des auf der Umzugsliste angegebenen Wertes zu zahlen (Studenten und Praktikanten zahlen die Hälfte)
  • 2,00 € für die Löschungsbescheinigung und
  • 2,00 € für die Legalisierung.

 

Wichtig

Nur ein (1) neues Fahrzeug (PKW) kann zollfrei eingeführt werden, wobei der Hubraum nicht größer sein darf als:

  • 2100 cm³ (Diesel)
  • 1800 cm³ (Benzin)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  1. gültiger Konsularausweis, plus Fotokopie des Konsularausweises
  2. Liste der Umzugsgüter (in doppelter Ausfertigung)
  3. gültiger Reisepass, plus Fotokopie des Reisepasses
  4. Gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Kopie des deutschen Personalausweises
  5. Arbeits- bzw. Arbeitslosenbescheinigung oder, bei Studenten, Studienbescheinigung
  6. Rechnung des neuen Fahrzeugs plus Ursprungszeugnis