Leichenüberführung

بيــــــــــــان

 التكفل بنفقات نقل الجثامين

 

تعلم سفارة الجمهورية الجزائرية الديمقراطية الشعبية ببرلين المواطنين الجزائريين المقيمين في دائرتها القنصلية بأنّ تكفل الدولة بنفقات نقل جثامين المواطنين المتوفين في الخارج إلى أرض الوطن يقتصر، منذ الفاتح جانفي 2021، “على فئة المعوزين أو الذين تبرر عائلاتهم ضعف إمكانياتهم المادية التي لا تسمح بتغطية هذه النفقات“، وذلك عملا بأحكام المادة 165 من قانون المالية لسنة 2021.    

يجب أن يتم إرسال طلب التكفل بنفقات نقل الجثمان إلى السيد سفير الجزائر بألمانيا، مرفوقا بالوثائق التي تبين الحالة العائلية والمهنية للمتوفي، بالإضافة إلى طبيعة وقيمة مداخيله.

للحصول على أي معلومات إضافية، يمكن للأشخاص المعنيين الاتصال بالقسم القنصلي على مستوى السفارة عن طريق البريد الإلكتروني أو الأرقام الهاتفية التالية:

 

MITTEILUNG

Kostenübernahme für Überführung eines Leichnams

Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien in Berlin teilt den in ihrem Konsularbezirk ansässigen algerischen Staatsangehörigen mit, dass gemäß den Bestimmungen des Artikels 165 des Haushaltsgesetzes 2021sich die Kostenübernahme für die Überführung des Leichnams der im Ausland verstorbenen algerischen Staatsangehörigen seit dem 01. Januar 2021 ausschließlich auf folgende Fälle beschränkt: Hilfsbedürftige oder diejenigen, deren Familienangehörigen die Überführungskosten nicht decken können.

Die Anträge auf Übernahme der Überführungskosten sind an S.E. den algerischen Botschafter in Deutschland zu richten. Den Anträgen müssen Unterlagen und Nachweise über den Familienstand, das Einkommen und die Einnahmequelle des Verstorbenen beigefügt werden. 

Bei Fragen steht Ihnen die Konsularabteilung der Botschaft unter folgenden Nummern, bzw. Email-Adresse zur Verfügung:


 

Zur Überführung der Leiche eines algerischen Staatsangehörigen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, die von der Botschaft nach Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt wird:

 

  1. der vom Standesamt der zuständigen Gemeinde ausgestellte Leichenpass
  2. die Einsargungsbescheinigung
  3. der Totenschein
  4. der Auszug aus dem Sterbeeintrag

 

Im Falle eines Todes nach einer ansteckenden Krankheit oder einer Infektionskrankheit, müssen die entsprechenden Regeln der Hygiene respektiert werden, d.h. der Sarg muss hermetisch verplombt und versiegelt sein.

Tel: +49 (0) 30 437371717 order +49 (0) 30 43737169