Strafregister

DEMOKRATISCHE VOLKSREPUPBLIK ALGERIEN

AUSSENMINISTERIUM
Algerische Botschaft in Berlin

Mitteilung

Gemäß der ministeriellen Anweisung, die am 24. Juni 2010 vom Außenminister und vom Justizminister unterzeichnet wurde, teilt die Algerische Botschaft in Berlin den algerischen Staatsbürgern und den ausländischen Bürgern, die in Algerien gelebt haben, mit, dass Teil 3 (Bulletin Nr. 3) des Strafregisters ab sofort direkt bei der Konsularabteilung beantragt werden kann.

Erforderliche Unterlagen :

  • Geburtsurkunde des Betroffenen;
  • gültiges Ausweisdokument;
  • Nachweis über den Wohnsitz in Algerien (für Ausländer);