Nachtragshaushaltsgesetz 2020: Maßnahmen zur Investition

Der Ministerrat, welcher am 10. Mai 2020 per Videokonferenz unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten, S.E Herrn Abdelmadjid Tebboune, zusammentrat, hat beschlossen:

– das Präferenzsystem für die Einfuhr von SKD/CKD-Teilen zur Fahrzeugmontage aufzuheben,

– die Einfuhr neuer Personenkraftfahrzeuge durch Autohändler zu genehmigen.

Zu den vom Ministerrat ergriffenen Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft gehören:  

– die Revision der Regel 49/51 zur ausländischen Investitionen. Die   strategischen Sektoren sowie der Kauf und Verkauf von Produkten werden von der Revision ausgenommen,  

– die Erhöhung von 24% auf 30% des Quellensteuersatzes für ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Dienstleistungsverträge in Algerien tätig sind, um sie zur Eröffnung von Büros in Algerien zu ermutigen,

die Aufhebung des Vorkaufsrechts und dessen Ersetzung durch die vorherige Genehmigung für ausländische Investitionen sowie die Aufhebung der Verpflichtung ihrer Finanzierung durch Rückgriff auf lokale Finanzierung,

 – die Befreiung von Zollabgaben und Mehrwertsteuern (MwSt.) für einen verlängerbaren Zeitraum von zwei Jahren für die vor Ort von Unterlieferanten in der mechanischen, elektrischen und elektronischen Industrie erworbenen Komponenten und Ersatzteile,

– die Schaffung einer Präferenzregelung für Montageaktivitäten.

Der Staatspräsident hat Anweisungen erteilt, die Regel 49/51 den transparenten Regeltexten zu unterliegen, um jegliche Fehlinterpretation oder Missverständnisse hinsichtlich der Erhaltung der nationalen Ressourcen zu vermeiden.

Er ordnete ebenfalls an, dass eine ähnliche Maßnahme hinsichtlich der Ausübung des Vorkaufsrechts getroffen wird, so dass es nach eingehender Prüfung durch Experten in den Zuständigkeitsbereich des Premierministers fällt, sowie für jede Anteilsübertragung zwischen ausländischen Unternehmen, die in Algerien tätig sind.

Quelle: APS