Vorentwurf zur Verfassungsänderung

Der Vorentwurf zur Verfassungsänderung, dessen erste Version am 07. Mai 2020 vom Präsidialamt veröffentlicht wurde, umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Die Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit durch die Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte. Rund zwanzig neue Freiheitsrechte, die von internationalen Abkommen verankert wurden und von Algerien ratifiziert wurden, wurden eingeführt.
    • Gewaltenteilung;
    • unabhängige Justiz;
    • die Moralisierung des öffentlichen Lebens.

Hinsichtlich des ersten Schwerpunkts wurden im Vorentwurf die am häufigsten akzeptierten gesetzlichen Regeln und Rechtssysteme eingeführt. Dazu zählen einfache Erklärungen zur Ausübung bestimmter kollektiver Freiheiten, die Beschränkung von Rechten, da Freiheiten und Garantien nur durch Gesetzgebung und aus Gründen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit und dem Schutz anderer Grundrechte und -freiheiten ergreifen können.

In Bezug auf den zweiten Schwerpunkt, der die Gewaltenteilung betrifft, wird vorgeschlagen, “die Einsetzung eines Regierungschefs mit einem eigenen Programm, die Aufhebung der Befugnis zur Rechtssetzung per Verordnung, die dem Staatspräsidenten erteilt wurde und die Verteilung der Befugnis zur Ernennung zwischen dem Staatspräsidenten und dem Regierungschef“.

Das Dokument befürwortet ein halbpräsidentielles System mit dem Ziel, die Einheit und den Zusammenhalt der Exekutive zu gewährleisten, ihre Arbeit zu rationalisieren, den Staatschef von den Belastungen der Regierungsführung zu befreien und vor allem seine Legitimität zu wahren. (Übersetzung folgt)