Medienberichterstattung über Präsidentschaftswahlen
vom 12. Dezember 2019
Die unabhängige nationale Wahlbehörde teilt den ausländischen Medien, die über die Präsidentschaftswahlen vom 12. Dezember 2019 berichten wollen, mit, dass die Anträge auf vorläufige Akkreditierung spätestens am 02. Dezember 2019 bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland eingegangen sein müssen.
Die Anträge auf Akkreditierung von algerischen und ausländischen Fachjournalisten, die für auslandsrechtliche Organe vorübergehend als Sonderberichterstatter arbeiten, müssen bei der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung des Landes, in dem das entsendende Medium seinen Sitz hat, gestellt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Antrag des entsendenden Mediums;
- Kopie des Presseausweises des zu akkreditierenden Journalisten;
- Zwei (02) Lichtbilder;
- Visum-Antragsformular, das auf der Internetseite der Botschaft zur Verfügung steht.
vom 12. Dezember 2019
Die unabhängige nationale Wahlbehörde teilt den ausländischen Medien, die über die Präsidentschaftswahlen vom 12. Dezember 2019 berichten wollen, mit, dass die Anträge auf vorläufige Akkreditierung spätestens am 02. Dezember 2019 bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland eingegangen sein müssen.
Die Anträge auf Akkreditierung von algerischen und ausländischen Fachjournalisten, die für auslandsrechtliche Organe vorübergehend als Sonderberichterstatter arbeiten, müssen bei der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung des Landes, in dem das entsendende Medium seinen Sitz hat, gestellt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Antrag des entsendenden Mediums;
- Kopie des Presseausweises des zu akkreditierenden Journalisten;
- Zwei (02) Lichtbilder;
- Visum-Antragsformular, das auf der Internetseite der Botschaft zur Verfügung steht.
vom 12. Dezember 2019
Die unabhängige nationale Wahlbehörde teilt den ausländischen Medien, die über die Präsidentschaftswahlen vom 12. Dezember 2019 berichten wollen, mit, dass die Anträge auf vorläufige Akkreditierung spätestens am 02. Dezember 2019 bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland eingegangen sein müssen.
Die Anträge auf Akkreditierung von algerischen und ausländischen Fachjournalisten, die für auslandsrechtliche Organe vorübergehend als Sonderberichterstatter arbeiten, müssen bei der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung des Landes, in dem das entsendende Medium seinen Sitz hat, gestellt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Antrag des entsendenden Mediums;
- Kopie des Presseausweises des zu akkreditierenden Journalisten;
- Zwei (02) Lichtbilder;
- Visum-Antragsformular, das auf der Internetseite der Botschaft zur Verfügung steht.